02.08.2023, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gemeindestraßen - endlich "Bewegung"

Nahezu tagtäglich werden auch wir in Mooskirchen mit Beschwerden von Bewohnern konfrontiert, die über, auch objektiv betrachtet,

hohe Fahrgeschwindigkeiten auf Landes- und Gemeindestraßen

zu Beschwerden führen.
Dagegen etwas zu unternehmen, war bislang nahezu unmöglich.
Eine laufende Überwachung ist nicht möglich, allein schon die Überprüfung - hin und wieder - von angebrachten Verkehrszeichen kann durch die Exekutive nicht gewährleistet werden. Wird, obwohl die "von der Polizei vor Ort" zu "lebende" Aktion

"sichere Gemeinde"

wortgewaltig vor Jahren vom Innenminister ausgerufen wurde, bei uns in keiner Weise gelebt
Da wäre bei gutem Willen einiges möglich.

 

Jedenfalls haben sich die Gremien unserer Gemeinde wiederholt mit dem Thema "Geschwindigkeiten auf Gemeindestraßen" befasst
Es wurden in unseren Ortsteilen "Zonen 30" erlassen, Wohnstraßen oder Begegnungszonen verordnet. 
Allein, die Überwachung findet nicht statt.
Die Argumente der Polizei, das nicht zu tun oder tun zu können, können natürlich nicht geprüft werden.
Und sollte sich der Bürgermeister oder ein anderer Gemeindemandatar bzw. ein Anrainer erlauben, Verkehrsteilnehmer:innen auf ihr Verhalten anzusprechen, erhalten sie Antworten, die nicht druckreif sind, werden angefeindet oder für nicht "zuständig" erachtet.
Unterstützung der übergeordneten Behörden ist seit Jahren kaum bis gar nicht erkennbar. Die Anschaffung von Radargeräten, die wirksam helfen könnten, wurde auf Landesstraßen nicht durchgeführt; für Gemeindestraßen müssen die Kosten vertretbar sein.
Und Gutachten der Sachverständigen wollen wir nicht weiter kommentieren. Sie kommen nahezu immer zum Schluss, dass Fahrgeschwindigkeiten eingehalten werden oder Verordnungen nicht notwendig erscheinen!

Aus diesem Grund hat sich
Bürgermeister Engelbert Huber
der Initiative "pro Tempo 30" österreichweit angeschlossen und unterstützt die Maßnahmen, die nun sogar auf Bundesebene zum Umdenken anregen.

Hoffen wir, dass
einerseits bei Verkehsteilnehmer:innen Einsicht besteht, verordnete Begrenzungen einzuhalten
und
die Straßenverkehrsordnung im Bund so zu novellieren, dass Maßnahmen - Verordnung von Tempo 30 und Überwachung - den Gemeinden auf einfache Weise ermöglicht werden.


Zu diesem Thema steht
ein Bericht der KLEINEN ZEITUNG Weststeieronline hier zur Verfügung: Bezirk Voitsberg: "Eine Garantie, dass Tempo 30 eingehalten wird, gibt es natürlich nicht" (kleinezeitung.at)