Tierzucht-Förderungen

mit den unten zur Verfügung gestellten Unterlagen ist Rinderhaltern ermöglicht,
um

Besamungskostenzuschuss

zu ersuchen; Rechtswirksame Übermittlung aller Unterlagen auschließlich an die Emailadresse:  gde@mooskirchen.gv.at
die Vorlage der
TIERBESTANDSLISTE (Stichtag ist der 1. April j.J.) für ausschließlich weibliche Rinder
mit Angabe des Geburtsdatum des/der Tiere/s dazu ist erforderlich;

Abgabefrist für Förderantrag:      spätestens 31. Jänner j.J. - Email ausschließlich:  gde@mooskirchen.gv.at
Abgabefrist für Tierbestandsliste:      längstens 15. Juni j.J. - Email ausschließlich:  gde@mooskirchen.gv.at