Bauwesen: Vordrucke und Formulare

die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes 1995 in der derzeit gültigen Fassung (LGBl.Nr. 73/2023) sehen verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensabwicklung bei
Neu-, Um- und/oder Zubaumaßnahmen
vor.

Die erforderlichen Antragsvordrucke stellen wir nachstehend zu Ihrer Verwendung gerne zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie in allen Fällen rechtzeitig und vor Ausführung von Maßnahmen mit der Baubehörde (1. Bauinstanz = Bürgermeister) Kontakt auf.
Allen Beteiligten ist an einer raschen und korrekten Abwicklung des Verfahrens gelegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Auskunft in allen Bauangelegenheiten und
Abgabe von Unterlagen in Bauverfahren im Marktgemeindeamt Mooskirchen:

Die Entgegennahme von Ansuchen/Anträgen um
Erteilung von Bau- oder Abbruchbewilligungen bzw.
bauewilligungspflichtigen Vorhaben im vereinfachten Verfahren und/oder
meldepflichtige Vorhaben
sowie
Auskunft in allen Bauangelegenheiten
erhalten Sie bitte ausnahmslos nur 

nach ANMELDUNG (telefonisch, elektronisch)

Anfragen richten Sie elektronisch bitte nur an gde@mooskirchen.gv.at; telefonische Auskünfte sind leider nicht möglich.
Wir ersuchen um entsprechende Beachtung. Danke.

 

Planbesprechungen

jeden ersten Dienstag im Monat um 08.00 Uhr.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an - 0676/846212800


Bauansuchen | §19 STMK BauG

In diesem Bereich bereitgestellt sind:

  • Vordruck Bauansuchen nach §19 Steiermärkisches Baugesetz
  • Vordruck Baubeschreibung nach §23 Steiermärkisches Baugesetz
  • Rechtsvorschrift zu §19 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung

Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren | §20 STMK BauG

In diesem Bereich bereitgestellt sind:

  • Vordruck Bauansuchen im vereinfachten Verfahren nach § 20 Ziffer 1, Ziffer 2 (lit a-d), Ziffer 3 und Ziffer 4 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
  • Vordruck Bauansuchen im vereinfachten Verfahren nach § 20 Ziffer 2 (lit e-k), Ziffer 5 und Ziffer 7 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
  • Vordruck Abbruchansuchen nach § 20 Ziffer 6 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
    • Bestimmungen unter Ziffer 6 | relevant für: Abbruch von Gebäuden, ausgenommen Nebengebäude
       
  • Rechtsvorschrift für Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren nach §20 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung

Meldepflichtige Bauvorhaben | §21 STMK BauG

In diesem Bereich bereitgestellt sind:

  • Vordruck Mitteilung nach §21 Steiermärkisches Baugesetz (meldepflichtige Bauvorhaben)
  • Rechtsvorschrift zu §21 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung

Fertigstellungsanzeige und Benützungsbewilligung | § 38 STMK BauG

In diesem Bereich bereitgestellt sind:

  • Vordruck Fertigstellungsanzeige nach §38 Steiermärkisches Baugesetz
  • Vordruck Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung nach §38 Steiermärkisches Baugesetz
  • Vordruck Beauftragung zur Erstellung Vermessungsplan
  • Rechtsvorschrift zu §38 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung

Ansuchen Fernwärmeanschlussbestätigung

In diesem Bereich bereitgestellt:

  • Vordruck Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung betreffend Fernwärmeanschluss

Informationen zu Umweltförderungen

Zahlreiche Förderstellen von Bund und Ländern bieten eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen. Diese Umweltförderungen bieten einen Anreiz für die Durchführung von Maßnahmen, die positive Umwelteffekte bewirken, insbesondere CO2-Reduktionen und Energieeinsparungen.

Informieren Sie sich - HIER


Informationen zur
Förderung 
Wohnhaus - Kleine Sanierung

Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet nicht rückzahlbare
Annuitätenzuschüsse zu Darlehen und Abstattungskrediten.

Unter diesem Link finden Sie detaillierte Informationen