Bürgerservice


Technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen

Gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) geben wir bekannt, dass Anbringen (Anträge, Berufungen, Beschwerden, Zahlungs- und Überweisungsersuchen, etc.) an die Marktgemeinde Mooskirchen rechtswirksam per E-Mail ausschließlich an

gde@mooskirchen.gv.at

eingebracht werden können. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung der Formate *.pdf, *.doc/docx, *.jpg bestimmt.


Abbuchungsauftrag für Gebühren und Abgaben

Alle Gebühren und Abgaben (Abfall-, Abwasserbenützungsgebühren, Grundsteuer, Hundeabgabe, etc.) können Sie immer termingerecht mit einem Abbuchungsauftrag (neu: Mandatsreferenz) entrichten. Wir sind bemüht, Ihnen damit auch sparen zu helfen.
Wenn Sie diese Art der Zahlung wünschen, verwenden Sie bitte den nachstehend angeführten Vordruck. Danke im Voraus.

Vordruck Mandatsreferenz (= Abbuchungsauftrag)


Reisepass-Anträge / Personalausweis-Anträge / E-Card Foto / Registrierung Handy-Signatur/ID-Austria

Reisepass-Anträge werden für Antragsteller (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) gerne und rasch im Marktgemeindeamt (Amtsgebäude, Post.Partner-Servicestelle, Erdgeschoß) entgegengenommen. Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten beim Passamt; Gleiches gilt für die Erfassung eines Fotos für die E-Card oder auch die Registrierung einer Handy-Signatur bzw. eines Personalausweises.

Antragsannahme - wann?
Zu Dienstzeiten Post.Partner-Stelle;

WICHTIG: im Rahmen der Antragstellung ist auf eine eventuelle Dringlichkeit bitte explizit hinzuweisen!

Auskünfte: 0676 / 84 62 12-101


Unternehmensserviceportal - USP.gv.at; Verlinkung

alle Unternehmen - Unternehmerinnen und Unternehmer - laden wir ein, rasch zu Informationen auf dem Portal

www.usp.gv.at

zu kommen.