Übungsfahrten – Beobachtungsfahrt, Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule

Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).

Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:

  • Perfektionsschulung (vier Unterrichtseinheiten)
    davon eine Unterrichtseinheit "Autobahnfahrt"
  • Prüfungsvorbereitung (eine Unterrichtseinheit)

Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt und sind Voraussetzung für die Anmeldung zur Fahrprüfung.

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie