06.06.2024, Donnerstag
Eltern-Kind-Turnen
Gruppe1: 15.30…
MARKTGEMEINDE
MOOSKIRCHEN
...der Garten vor Graz
Marktplatz 4
8562 Mooskirchen
Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jeder Miteigentümer kann, solange er die Rechte der Mitteilhaber nicht verletzt, seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer