Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer IDAustria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die IDAustria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass bzw. Personalausweis oder  Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen und Österreichern) mit. Bringen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto zum Termin mit – nicht erforderlich, wenn Sie:

  • einen österreichischen Reisepass besitzen (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
  • einen österreichischen Personalausweis besitzen (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen)
  • oder auch ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.

Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die IDAustria umgestellt werden.

Registrierungsbehörden

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen oder Dienststellen des Finanzamtes Österreich):

Achtung:

Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

Hinweis:

Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Burgenland

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Kärnten

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Niederösterreich

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Oberösterreich

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Salzburg

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Steiermark

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Tirol

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Vorarlberg

Bezirkshauptmannschaften

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Wien

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Botschaften

Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der ID Austria Registrierung einen Bezug zum Inland (siehe § 4aAbs. 2 E-Government-Gesetz). Dieser ist bei der Behörde glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

Registrierungsbehörden für ausländische Staatsangehörige

Finanzämter

Landespolizeidirektionen

Nutzen Sie die Online-Terminreservierung zur Buchung eines Termins.

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Weitere Informationen auf id-austria.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 01.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres