05.03.2011, Johann Hochstrasser, vlg. Steghafner – ehemaliger Vizebürgermeister 90jährig verstorben

Im 90. Lebensjahr ist am 3. März 2011 unser ehemaliger Vizebürgermeister Johann Hochstrasser, vulgo Steghafnerverstorben.

Der von vielen liebevoll „Steghafner Hansl“ genannte Marktbewohner wurde am 4. Dezember 1921 als ältestes von zwei Kindern der Ehegatten Rosa und Josef Hochstrasser geboren.

Nach Absolvierung der Pflichtschule in Mooskirchen musste er in der elterlichen Land- und Forstwirtschaft mitarbeiten. Mit 16 Jahren verstarb sein Vater und ihm wurde Verantwortung mit Übergabe des Erbhofes übertragen.

Den Soldatenrock hatte Johann am 1.9.1941 anzuziehen. Nach Grundausbildung beim Gebirgsjäger-Regiment in Landeck wurde er vorerst zum Heimatdienst zurückgestellt.
1942 dann zuerst zu Einsätzen in Jugoslawien, dann Belgien, Holland und Frankreich abkommandiert und 1943 an die Kriegsfront geschickt. Verwundungen machten Aufenthalte in Lazaretten notwendig. Dann Einsätze in Tschechien, wiederum Verwundung und Lazarettaufenthalt in Regensburg.

Die Gefangenschaft dauert von rund 3 Monate und am 26.7.1945 hatte Johann Hochstrasser wieder Mooskirchner Boden unter den Füßen.

Gemeinsam mit seiner Mutter, Großmutter und Schwester Rosa, unterstützt von Mägden und Knechten, nahm der Heimkehrer die Arbeit in der Landwirtschaft auf. Er arbeitete auch für viele Bauern rund um Mooskirchen; mit dem Pferdegespann war er etwa zu Ackerarbeiten viel unterwegs.
Modernisierungen in der Land- und Forstwirtschaft zeigte er sich immer aufgeschlossen; er hatte den ersten Traktor im Markt, konnte den Besitz durch Liegenschaftsankäufe in günstiger Lage rund um den Bauernhof wesentlich vergrößern.

Am 30. Juli 1967 ehelichte er Rosa Hausegger, die ihm zwei Töchter – Maria und Rosa – schenkte.
Johann Hochstrasser war ein wahrer Familienmensch. Zufrieden, bescheiden, weltoffen und immer am politischen wie öffentlichen Leben höchst interessiert. Vor allem Gespräche untereinander, mit Personen allen Alters, liebte er bis zuletzt sehr.
Er wusste vieles, behielt Zahlen, Daten und Informationen aus vielen Jahrzehnten bestens im Gedächtnis.

Der plötzliche Tod von Gattin Rosa 1998 machte ihn sehr betroffen. Vier Enkelkinder und die um Schwiegersohn Werner vergrößerte Familie gaben ihm Halt.

Johann Hochstrasser übernahm in und für die Öffentlichkeit vielfach Verantwortung.

Von Mai 1950 bis Mai 1965 gehörte er dem Gemeinderat der Marktgemeinde Mooskirchen an; zwischen 1960 und 1965 fungierte er als Vizebürgermeister.

Drei Jahrzehnte lang gehörte der zwischen 1957 und 1987 dem Vorstand der Raiffeisenbank Mooskirchen an.

Er erwies sich zeitlebens als „Kämpfer für den Bauernstand“; dem Steirischen Bauernbund hielt er 61 Jahre lang, seit 1950, die Treue.

Als Mitglied trat er der Freiwilligen Feuerwehr am 6.1.1939 bei.
Vor genau drei Monaten, zu seinem 90. Geburtstag erhielt er durch BR Bgm. Engelbert Huber und ABI Josef Pirstinger das Ehrenzeichen für 70-jährige Feuerwehrzugehörigkeit. Dabei brachte er seine große Freude, seinen Stolz, dieser Einsatzeinrichtung angehören zu können, deutlich zum Ausdruck.
Aus Überzeugung gehörte unser Verstorbener seit Jahrzehnten dem Kameradschaftsbund an.

Unsere örtlichen Organisationen fanden bei Johann Hochstrasser stets  in hohem Masse Verständnis und Entgegenkommen. Das gilt insbesondere auch für unsere Jugendkapelle.

Die Begräbnisfeierlichkeiten fanden am 5. März 2011 in Mooskirchen statt.
Vor dem Kriegerdenkmal nahm Provisor Mag. Wolfgang Pristavec die Einsegnung vor.
Im Requiem, das von einem Ensemble des Chores „pro musica“ und Organistin Gerlinde Hörmann würdevoll gestaltet wurde, würdigten sowohl der Herr Provisor als anschließend auch Bgm. Engelbert Huber das langjährige, verdienstvolle Wirken des Verstorbenen.
Angeführt von der Bauernkapelle, den Abordnungen von Kameradschaftsbund, Feuerwehren des Abschnittes III und dem Ehrenzeug der FF Markt Mooskirchen bewegte sich der lange Trauerzug zum Ortsfriedhof, wo Johann Hochstrasser im Familiengrab seine letzte Ruhestätte erhielt.

Unsere besondere Anteilnahme gilt den Angehörigen!

Totenandenken