26.12.2020, Schutzmaßnahmen - Lockdown bis 24.01.2021

Die Bundesregierung hat Maßnahmen verordnet, die

ab Samstag, 26. Dezember 2020

gelten. Grundlage für diese Entscheidung bildet die NotMaßnahmenverordnung (zur Verordnung hier).
Alle Maßnahmen zusammengefasst:   hier    /   Antworten zu allen Fragen -  hier    /    Übersicht gesamt -  hier

Verzicht auf Feuerwerke in der Silvesternacht - ausführliche Erläuterungen des Innenministeriums dazu - hier
PARTEIENVERKEHR - entfällt weiterhin; notwendige Erledigungen auf elektronischem Wege oder nach Terminvereinbarung. Beachten Sie bitte die Information    hier
POST.PARTNER - Gemeinde-SERVICESTELLE - bis Ende Jänner 2020 - Montag bis Freitag - zwischen 8h und 12h bzw. 14 und 16h geöffnet.

KINDERGARTEN und SCHULEN
Kindergarten - grundsätzlich sollen alle Kinder zuhause betreut werden (Information dazu -hier; Verordnung des Landeshauptmannes vom 28.12.2020 hier). 
Pflichtschulen - kein Präsenzunterricht, sondern distance learning; wenn notwendig, Betreuung in den Schulen - bitte um Kontaktnahme mit den Schulleitungen
Musikunterricht - kein Präsenzunterricht bis zum 15.1.2021

GOTTESDIENSTE - BEGRÄBNISSE - KIRCHLICHE FEIERN
Die Feier und Mitfeier von Gottesdiensten in unserer Pfarrkirche ist vom 28.12.2020 bis 17.01.2021 nicht möglich; das Gotteshaus ist geöffnet - bitte beachten Sie ab Samstag, 27.12. alle Hinweise.
Begräbnisse sind eingeschränkt  bis maximal 50 Personen - möglich; andere kirchliche Feiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Alle Maßnahmen hier zusammengefasst

Mitteilungen für alle Landwirte: die Landwirtschaftskammer berichtet
HILFE in allen Lebenslagen und -situationen:  das KIT-Team
steht zur Verfügung, Tag und Nacht:  zu allen Informationen hier und auch da