07.12.2015, Grabenreinigung - öffentliches Wassergut Fluttendorf

Die Instandhaltung öffentlicher Gräben - also solcher, die sich im sogenannten öffentlichen Wassergut befinden - wird zunehmend ein Problem.
Die, die Verantwortung haben und zur laufenden Erhaltung kraft Gesetz verpflichtet sind, kommen angeblich aufgrund Arbeitsüberlastung nicht im erforderlichen Zeitraum zur Bearbeitung:
Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum.

Die, die diese Gräben für die Ableitung von Oberflächenwasser (kostenlos) nutzen - sie sind der Gesetzgeber als sogenannte INTERESSENTEN -, also Landwirte, Anrainer, etc., können oder wollen für sich eine Verantwortung nicht erkennen.
Sie stellen aber fest, dass die Erhaltung nicht gegeben ist, klagen und wenden sich in aller Regel - obwohl anderes bekannt ist - an die zuständige Gemeindevertretung.

Obwohl eine Verantwortung nicht gegeben ist, Maßnahmen weder beauftragt und ausgeführt werden dürfen, lädt man Unmut - oftmals auch in derben Tönen - grundsätzlich beim Bürgermeister ab.

Im Bereich von FLUTTENDORF - entlang der Landesstraße (der begleitende Kniezenbach liegt im Eigentum des Landes Steiermark) - wurden nun, nach oftmaligem Drängen des Bürgermeisters, Erhaltungsmaßnahmen gesetzt.
Insbesondere
GR Christoph Schlagin
hat sich im Einvernehmen mit Wassermeister Andreas Nagl, BBl StZ, sehr bemüht, alle Maßnahmen zu begleiten und war zudem bereit, anfallendes Erdmaterial auf seine Grundstücke ausbringen zu lassen.
Herzlichen Dank.

Auch die im Frühjahr ausgesetzten Reinigungsarbeiten am LAHNBACH - im Bereich bis zur Gemeindegrenze zu Lannach - wurden/werden fortgesetzt und im guten Einvernehmen mit allen Grundnachbarn zu einem positiven Ende gebracht.
Wenn die Arbeiten anschließend auch am RAINWIESENBACH noch ausgeführt werden, könnte man wahrlich an ein Weihnachtsgeschenk denken.
Eines,
dass
ohne finanziellen Beitrag von € 13.000,--
als Interessentenbeiträge - freiwillig, ohne jede Verpflichtung übernommen - durch die Marktgemeinde Mooskirchen nicht möglich gewesen wäre!