18.08.2013, Verkehrsunfall - Schaden verursachen - einfach davonfahren ....?!?

Mehr und mehr stellen wir leider fest, dass es sich zum "Kavaliersdelikt" entwickelt, als Verkehrsteilnehmer

Schaden an öffentlichem oder privatem Eigentum zu verursachen

und sich dann "einfach aus dem Staub zu machen".

Was mehrfach schon bei Schäden an
Straßenbeleuchtungen,
Begrenzungspflöcken
(häufig bei Kaufhaus "zum Tanzer" - Kienzl-Gschier),
Absperrungen,
Geländer
oder anderen Einrichtungen auf bzw. entlang der Straße/n

zu bemerken war, hat sich auch in der letzten Nacht(vom 16.-18.8.) wieder ereignet.

Diesmal an der

L 340 "Mooskirchnerstraße", im Bereich der Einmündung "Umgangweg",

auf Höhe des Objektes Fluttendorf 1a (Fam. Holzer).

Wir verstehen, dass es unangenehm ist, einen Unfall zu haben.
Als Mitglied dieser Gesellschaft gehört es aber auch zur Pflicht und zum guten Benehmen, verursachten Schaden - ohne unnötigen Aufschub - der Polizei zu melden.

Der Schaden - und sollte er noch so hoch und unangenehm sein - steht in keinem Verhältnis zur Anzeige wegen Fahrerflucht und der allein damit verbundenen, verständlicherweise hohen Strafen.Aus diesem Grund appellieren wir an den/die Verursacher/in in Fluttendorf, die erforderliche Mitteilung rasch zu machen!


Die Bilder zeigen das aktuelle Ereignis, aber auch andere; mit gutem und weniger gutem "Ausgang.